WEG Verwaltung
Wohnungseigentumsverwaltung
Unsere Definition
Was ist Wohneigentumsverwaltung
(WEG-Verwaltung)? - Unsere Definition
Die Wohnungseigentumsverwaltung wird auch als WEG-Verwaltung abgekürzt, wobei das WEG für das Wohnungseigentumsgesetz steht.
Die WEG-Verwaltung ist der übliche Hausverwalter einer Immobilie.
In einem Haus mit zum Beispiel 20 Wohnungen und 3 Läden im Erdgeschoss wird in der Regel von einem Verwalter verwaltet oder von dem Immobilieneigentümer.
In der Regel geben die Immobilieneigentümer die Verwaltung jedoch an einen professionellen Verwalter ab, da dieser eine professionelle Software hat, welche die anfallenden und abzurechnenden Kosten der Immobilie im Rahmen der üblichen Nebenkostenabrechnung je nach Fläche und zeitanteilig, z.B. bei einem Auszug im Mai eines Jahres, rasch und rechtssicher erstellen kann.
Jeder, wer einmal versucht hat die Nebenkostenabrechnung mit Word und Excel zu erstellen erkennt recht schnell, dass dies nicht die geeignete Software ist, um Immobilien zu verwalten.
Umlegbar sind in Gewerberecht sämtliche Kosten, welche die Immobilie verursacht. Bei der Vermietung von Wohnungen dürfen ebenfalls sämtliche Kosten auf den Mieter umgelegt werden, nicht jedoch die Kosten für die Hausverwaltung.
Zu den Kosten zählen die in der Betriebskostenverordnung aufgeführten Kosten wie z.B. die Grundsteuern, die Wasserversorgung, die Wasserentsorgung, die Kosten für den Betrieb der Heizung inkl. der Kosten für das Gas oder Heizöl, die Wartung, Reinigung und Reparatur, die Kosten für den Betrieb des Aufzuges (Fahrstuhls) im Hause, die Kosten für die Müllbeseitigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Sach- und Haftpflichtversicherung, Antennenanlage etc.
In der Regel werden diese Kosten im Verhältnis der Wohnfläche zu der Gesamtwohnfläche der Immobilie anteilig umgerechnet.
Die Nebenkostenabrechnung muss dem Mieter gemäß des Wohnungseigentumsgesetzes bis zum 31.12. des Folgejahres zugestellt werden.
Dieser Zeitraum erscheint vielen Mietern zwar sehr lang, ist jedoch angemessen, da viele Firmen mit dem Eigentümer oder Verwalter erst im März, April, Mai oder gar September des folgenden Jahres die Kosten abrechnen, wie z.B. der Lieferant des Heizgases.
Zu den wichtigsten Aufgaben eines Hausverwalters zählen ..
- jedes Jahr eine Eigentümerversammlung einzuberufen und zu leiten
- verwalten der Instandhaltungsrücklagen
- aufstellen eines Wirtschaftsplans
- regelmäßige Begehung des Gemeinschaftseigentums (Flure, Tiefgarage etc.)
- beauftragen von Handwerkern für die Wartung und Reparatur des Gemeinschaftseigentums
Die wichtigsten Begriffe ..
Instandhaltungsrücklage
Sämtliche Eigentümer zahlen i.d.R. ca. 30 Euro/Monat eine Instandhaltungsrücklage auf ein Konto ein, um davon z.B. Reparaturen an dem Dach, der Fassade oder dem Aufzug etc. zu bezahlen.
Eigentümerversammlungen
Gem. des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) besteht die Pflicht, dass sich sämtliche Eigentümer einmal pro Jahr treffen, um eine Eigentümerversammlung abzuhalten in welcher alles abgestimmt wird, was die Allgemeinheit betrifft. Dies ist z.B. die Häufigkeit des Rasenmähens der Allgemeinfläche, der Austausch der Heizungsanlage, der Wartung des Dachs etc.